Kommunikation

Kommunikation liefert Lösungen

AGB für Geschäftskunden nach BGB §14
Stand 01. Juli 2002

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Abweichende Regelungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und/oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn Sie ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurden. Nebenabsprachen /-arbeiten sowie Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Unternehmer nach §14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege erhalten haben und diese durch uns, innerhalb von zwei Wochen, bestätigt wurde. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mit einer Rechnung zu bestätigen. Sofern nicht anders vereinbart, schließen wir mit unseren Kunden Dienstleistungsverträge. Werkverträge werden vobehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung nicht geschlossen.

§ 3 Produkt

Alle abgegebenen Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muss das Vorhandensein von sogenannten Zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Herstellers einer Ware oder von Dritten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

§ 4 Kaufpreis

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen wie Versand oder Versicherung werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Währungsschwankungen etc. berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§ 5 Lieferung und Zahlung

5.1
Für alle Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen. Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei und mit der notwendigen Sorgfalt für uns.

5.2
Rechnungen sind je nach Vereinbarung zahlbar, ein Skontoabzug muss durch Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich bewilligt sein. Skontoabzüge auf Dienstleistungen, Fracht-/Verpackungskosten, Versicherungen und Fahrtkosten sind nicht zulässig.

5.3
Bei Nichteinhaltung eines bestätigten Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% (acht Prozent) über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Fällig werden diese mit dem Ablauf eines auf einer Rechnung angegebenen Zahlungszieles. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4
Dem Käufer steht kein Rückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird und/oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

5.5
Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 30,00 in Rechnung zu stellen.

§ 6 Lieferfrist

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von uns abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

§ 7 Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware den den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma LUERWEG & BRINKMANN GmbH verlassen hat. Wünscht der Kunde eine Warenwertversicherung, so muss dies auf der Bestellung ausdrücklich angegeben werden. Offene Transportschäden müssen sofort, verdeckte innerhalb von 4 Werktagen gemeldet werden, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

8.1
Mängelansprüche verjähren bei Lieferungen von neuen Waren nach Ablauf von 12 Monaten, bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Anderslautende Fristen bedürfen der ausdrücklichen Nennung in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Auf Wunsch des Käufers kann bei technischen Geräten eine Garantieverlängerung vereinbart werden. Die Kosten trägt im vollem Umfang der Käufer. Informationen und Konditionen können direkt bei uns eingeholt werden.

8.2
Der Käufer muss etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die FirmaLUERWEG & BRINKMANN GmbH frei von der Gewährleistungsfrist. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Den Käufer trifft die volle Beweislast für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.3
Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn der konkrete Mangel auch nach der dritten Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit nicht vollständig behoben werden konnte oder die Ersatzlieferung einen vergleichbaren Mangel aufweist. Der Käufer ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Rücktritt ist weiterhin ausgeschlossen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt oder verbleibt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtig oder einer üblichen Beschaffenheit entspricht.

8.4
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines oder Rechnung an uns in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung verlangen. Stimmen wir einem Rücktritt zu oder übersenden wir dem Käufer ein Austauschgerät, so sind wir berechtigt, fehlendes Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von einer erstellten Gutschrift in Abzug zu bringen. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Wird an EDV-Systemen (Hardware) – ohne Rücksprache mit der LUERWEG & BRINKMANN GmbH – Soft- oder Hardware installiert die zum Zeitpunkt der Gerätelieferung nicht zum Einsatz gekommen ist, kann kein Mangel geltend gemacht werden, der ein „Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ zur Grundlage hat. Auch fehlerhafte Betriebszustände (z.B. Systemabsturz, langsamere Arbeitsumgebung u.a.) sind in dieser Regelung eingeschlossen. Eine Prüfung durch die LUERWEG & BRINKMANN GmbH ist kostenpflichtig im Falle, dass der geltend gemachte Mangel auf die geänderten Arbeitsparameter zurückzuführen ist.

8.5
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Softwareprogrammen in allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Wir übernehmen deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellerfehler hat. Die Verantwortung, dass Programmfunktionen den Anforderungen genügen und die beabsichtigten Ergebnisse erbringen, liegt beim Käufer.

8.6
Für Datenbestände auf Festplatten, Wechselplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern, die zur Reparatur oder Überprüfung der Firma LUERWEG & BRINKMANN GmbH übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich hat der Kunde Sorge zu tragen, dass die Datenbestände einer regelmäßigen Datensicherung unterzogen worden sind.

8.7
Die von LUERWEG & BRINKMANN GmbH gewährte Garantie ist keine Vollgarantie. Es werden Anfahrtskosten und die anfallende Arbeitszeit für den Austausch eines defekten Bauteils in Rechnung gestellt. Dies entfällt, wenn vom Kunden das defekte Bauteil selbst ausgetauscht wird und das defekte Teil per Frachtweg an uns gesandt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vorabaustausch durch uns. Kulanzreparaturen sind nur ein entgegenkommen der Firma LUERWEG & BRINKMANN GmbH und müssen nicht gewährt werden.

§ 9 Irrtum

Handelt der Käufer irrtümlich im Sinne des BGB, so sind wir berechtigt, im Falle einer Anfechtung des Kaufvertrages, die Kosten für die Überprüfung des Produktes in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift zum Abzug zu bringen, wobei der übliche Stundensatz von LUERWEG & BRINKMANN als vereinbart gilt. Weiterhin sind wir berechtigt, eine Nutzungsgebühr für den Zeitraum zu berechnen, in dem das Produkt dem Käufer zur Nutzung zur Verfügung stand. Die Nutzungsgebühr wird tageweise erhoben, ab dem Tage der Rechnungsstellung bis zum Eingangsdatum des Produktes bei uns. Die Nutzungsgebühr pro Tag errechnet sich aus dem Verkaufspreis dividiert durch 365, jedoch mindestens Euro 15,00 pro Tag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 Haftung

10.1
Die Haftung ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Hiervon unberührt sind Ansprüche aus Produkthaftung oder aus uns zurechenbarer Pflichtverletzung, die Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden zur Folge haben.

10.2
Macht der Kunde berechtigt den Rücktritt vom Vertrag geltend, so ist der Schadenersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Schadenersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt, sofern die Ware beim Kunden verbleibt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht wurde.

§ 11 Wartungsverträge

11.1
Auch für Wartungsverträge (für Hardware, Software, Multifunktionsgeräte und Telefonanlagen) gelten die AGB als ausdrücklich anerkannt und sind individueller Vertragsbestandteil.

11.2
Luerweg & Brinkmann steht das Recht zur fristlosen Kündigung der Wartungsverträge unter einer der folgenden Bedingungen zu:

– Der Kunde ist mit mehr als 2 Wartungsrechnungen im Rückstand.
– Der Kunde schließt Wartungsverträge mit Dritten über baugleiche Geräte ab.
– Der Kunde läßt Dritte an den Gegenständen des Wartungsvertrages tätig werden.
– Die Grundlaufzeit des Vertrages ist zu Ende und eine der folgenden Situationen tritt ein:
a) Das betroffene Gerät ist seitens des Herstellers abgekündigt
b) Die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteilen ist herstellerseitig nicht
mehr zeitnah gewährleistet.
c) Vebrauchsmaterialien oder Ersatzteile haben sich um mehr als 5 % seit Vertragschluß
verteuert.

§ 12 Schlussbestimmung

12.1
Unsere Kunden sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sofern im Zusammenhang mit von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen die Verletzung von Schutzrechten von dritter Seite geltend gemacht werden.

12.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunkwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

12.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen, ist für beide Teile Kleve. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.4
Die vorstehenden AGB werden Vertragsbestandteil für alle laufenden Geschäftsbeziehungen sowie Vertragsschlüsse mit Wirkung ab 01. Juli 2002.